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SV-Geschäftsordnung

SV-Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung der SV der kooperativen Gesamtschule Albert-Einstein-Schule Groß-Bieberau wurde am 26.05.2021 von den Mitgliedern der SV beschlossen und tritt damit in Kraft. Sie muss in der konstituierenden Sitzung am Beginn eines jeden neuen Schuljahres neu beraten und beschlossen werden.

Das Ziel der Geschäftsordnung ist es, die Nachhaltigkeit und Kontinuität der SV-Arbeit an unserer Schule zu gewährleisten und künftige SV zu unterstützen. 

Die Geschäftsordnung der SV legt dabei allgemeine Vorgehensweisen und das Arbeitsgeschehen fest. Des Weiteren regelt sie die zu gewährleistende Transparenz und die Pflichten der SV und ihrer Vertreter*innen und ist dabei für alle Mitglieder der SV bindend. Allgemein folgt die SV der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Der Schutz, die Wahrung und die Einhaltung dieser Geschäftsordnung ist Aufgabe aller Organe der SV sowie der gesamten Schüler*innenschaft.